Führerschein mit 17
Informationen zum begleitenden Fahren
Informationen für die Fahranfänger
- Sie dürfen nur mit eingetragenen Begleitpersonen fahren.
- Ab 16 1/2 Jahren können Sie sich zum Führerschein anmelden.
- Mit Vollendung des 17. Lebensjahres erhalten Sie die Prüfbescheinigung.
- Ab 18 Jahren erhalten Sie Ihren normalen Führerschein.
- Gültig nur in Deutschland und Österreich
Informationen für die Begleitpersonen
- Sie müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
- Sie müssen seit mindestens 5 Jahren den Führerschein besitzen (Klasse B)
- Sie dürfen nicht mehr als einen Punkt in Flensburg eingetragen haben.
- Die Begleitpersonen müssen bereits bei der Antragstellung genannt werden.